Nach Definition der zuständigen Behörde ist Tanzen Freizeitgestaltung und daher nicht als Bildung anzuerkennen.
Als erstes ein herzliches "Dankeschön" für dein Interesse. In diesem Angebot wollten Kenntnisse und Techniken zum Tanzen von Lindy Hop vermittelt.
Wir können unser Angebot leider nicht als Bildungsurlaub anerkennen lassen und stellen es daher ein.
Nach Definition der zuständigen Behörde ist Tanzen Freizeitgestaltung und daher nicht als Bildung anzuerkennen.
Swing Goes, Christian Beese
Kirchenstraße 12-14, 24211 Preetz
0177 38 959 38
info@swinggoes.de